Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Marai Service GmbH für Gebäudereinigungsdienstleistungen in Dresden und Umgebung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Marai Service GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Gebäudereinigungsdienstleistungen der Firma Marai Service GmbH in Dresden (wie Unterhaltsreinigung, Bauendreinigung, Bauzwischenreinigung, Fensterreinigung) zwischen dem Auftragnehmer (das Reinigungsunternehmen) und dem Auftraggeber (der Kunde).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Gebäudereinigungsdienstleistungen gemäß den individuellen Vereinbarungen und den geltenden Reinigungsstandards.
2.2. Die genaue Art der Leistungen, wie Umfang, Frequenz und Dauer der Reinigung, wird in einem schriftlichen Angebot oder Auftrag festgelegt.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertrag über die Gebäudereinigungsdienstleistungen kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrags durch den Auftraggeber zustande.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung für die Gebäudereinigungsdienstleistungen richtet sich nach den vereinbarten Preisen im individuellen Angebot oder Auftrag.
4.2. Die Preise werden unter Berücksichtigung der Art, Größe und Komplexität des zu reinigenden Objekts festgelegt.
4.3. Fällt ein Feiertag auf einen regulären Reinigungstag, so wird die monatliche Pauschale nicht reduziert. Eine Reinigung an Feiertagen ist nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung möglich. Ansonsten sind unsere Mitarbeiter an Feiertagen nicht im Einsatz. Durch den Verzicht auf eine Reinigung an Feiertagen besteht kein Anspruch auf eine entsprechend reduzierte monatliche Pauschale. (Bitte beachten Sie auch das EntgFG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz.)
4.4. Wenn eine Reinigung aufgrund eines Feiertags vor- oder nachgeholt werden muss, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Die zusätzliche Gebühr entspricht einer Tagespauschale, die auf Basis der monatlichen Pauschale und der Anzahl der Solltage berechnet wird. Unsere Mitarbeiter erhalten für diese zusätzlichen Arbeiten eine entsprechende zusätzliche Vergütung.
4.5.1 Eine Gutschrift für Schließzeiten, in denen das zu reinigende Gebäude nicht zugänglich ist, ist nicht vorgesehen. In dieser Zeit können jedoch andere Arbeiten übernommen werden, die nicht Bestandteil des regulären Vertrags sind und von unseren Reinigungskräften während ihrer üblichen Arbeitszeit ausgeführt werden können.
4.5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns mindestens 12 Arbeitstage im Voraus über geplante Schließzeiten in seinem Unternehmen zu informieren und etwaige gewünschte Änderungen aufgrund dieser Schließzeiten mitzuteilen.
4.6. Die Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Zahlungsfristen und die akzeptierten Zahlungsmethoden, werden individuell vereinbart und in der Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesen.
4.7. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Kündigung
5.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, sofern nicht anders vereinbart.
5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Haftung und Versicherung
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Schäden oder Mängel unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden.
7. Geheimhaltung
7.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche betrieblichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
8. Datenschutz
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Gewährleistung
11.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Gebäudereinigungsdienstleistungen fachgerecht und sorgfältig erbracht werden.
11.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung dem Auftragnehmer zu melden. Der Auftragnehmer wird angemessene Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergreifen.
13. Preisänderungen (nach Tarif oder gesetzlichen Änderungen)
13.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise für die Gebäudereinigungsdienstleistungen anzupassen, falls sich gesetzliche Bestimmungen oder branchenübliche Tarife ändern.
13.2. Preisänderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Ort, an dem sich das zu reinigende Objekt befindet.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: September 2025
